Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Sandra Henneberg
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda) 007.08.2020
Prüfantrag Fußgängerüberweg
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
die Faktion von BÜNDNISS 90 DIE GRÜNNEN beantragen, zu prüfen ob ein Fußgängerüberweg
nach § 26 STVO in der Treiser Straße ausgeführt werden kann.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die bereits nutzbare Querungshilfe in der Treiser Straße
bei der Bushaltestelle (Treiser Straße, Am Gewerbepark) als Fußgängerüberweg nach § 26 STVO
ausgeführt werden kann.
Die Querungshilfe (Fußgängerüberweg) sollte mit der einfachsten Fußgängerampel mit Drucktasten Anforderung ausgestattet sein. Eine entsprechende Beschilderung zum Fußgängerüberweg ist
ebenfalls vorzusehen.
Weiterhin soll die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bürgersteig vor dem Grundstück Roth verlängert
werden kann.
Die zuständigen Behörden, Hessen Mobil usw., sind zu kontaktieren, um sicherzustellen, welche
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Umsetzung zu gewährleisten.
Eine vorläufige Kostenanalyse ist ebenfalls zu erstellen. Die Kostenanteile der Träger sind in Summe
zu benennen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
Begründung:
Den Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Radfahrern, die aus Richtung Ärztehaus oder Tankstelle Roth
kommen, soll die Möglichkeit gegeben werden ohne große Umwege den Edeka Markt und die Kfz-Werkstatt fußläufig oder mit dem Rollstuhl zu erreichen.
Der motorisierte Straßenverkehr in der Treiser Straße ist nach wie vor sehr hoch. Je nach
Straßenbreite, kann das Queren der Fahrbahnen, um von einer Straßenseite zur anderen zu
gelangen, gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen oder auch für Mütter mit
Kinderwagen, etc. besonders zu Spitzenzeiten ein gefährliches Risiko darstellen. Daher ist es umso
wichtiger, hier mit baulichen Maßnahmen mehr Sicherheit zu schaffen.
Wie auf den Bildern zu sehen ist, wäre lediglich der Bürgersteig, welcher an dem Grundstück Roth
entlanggeht, mittels Pflasterung fertigzustellen, damit Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht über das
Tankstellengelände der Firma Roth gehen oder fahren müssen.
Die derzeitige Situation stellt sich folgendermaßen dar (Siehe Bild Querungshilfe Bushaltestelle) Eine
gefahrenlose Überquerung ist derzeit nicht gewährleistet. Für die Verkehrsteilnehmer, die Stadt aus oder einwärts fahren, ist die derzeitige Querungshilfe sehr schlecht wahrnehmbar bzw. erkennbar. Mit
einem Fußgängerüberweg nach § 26 STVO und einer Fußgängerampel mit Drucktasten- Anforderung
wäre die ganze Situation für die Fußgänger, Rollstuhlfahrer und der Verkehrsteilnehmer in der Treiser
Straße übersichtlich geregelt.